Gemeinsames Lernen an der Heinrich-Behnken-Schule
Der Aufbau eines inklusiven Bildungssystems ist ein wesentlicher Bestandteil der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zur Förderung der Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen. Nach ihr haben Kinder mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf einen Rechtsanspruch darauf, gemeinsam mit Kindern ohne Förderbedarf wohnortnah unterrichtet zu werden.
Das Schulprogramm der Heinrich-Behnken-Schule in Selsingen macht deutlich: An unserer Schule beruht der Umgang miteinander auf Wertschätzung und gegenseitigem Respekt. Wir wenden uns gegen jegliche Art von Diskriminierung oder gesellschaftlicher Ausgrenzung.
Inklusion ist deshalb für uns eine Möglichkeit, diesen Anspruch in unserer täglichen Arbeit umzusetzen. Inklusion basiert auf der gleichen Wertschätzung aller Schülerinnen und Schüler mit all ihren individuellen Unterschieden und fördert die Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler am schulischen Leben.
Wie dieser pädagogische Ansatz an der Heinrich-Behnken-Schule mit Leben gefüllt wird, wird im folgenden Inklusionskonzept verdeutlicht.
Was bedeutet Inklusion?
In der Pädagogik ist die Inklusion (Einschluss, Teilhabe) ein Ansatz, dessen wesentliches Prinzip die Wertschätzung der Vielfalt in der Bildung und Erziehung ist. Befürworter der inklusiven Pädagogik betrachten Verschiedenartigkeit (Heterogenität) als normale, reguläre Gegebenheit.
Die Inklusion ist der weitestgehende Ansatz, Kinder gemeinsam zu unterrichten. Inklusion versteht sich in Bezug auf Schule als ein Konzept, das davon ausgeht, „alle Barrieren in Bildung und Erziehung für alle SchülerInnen auf ein Minimum zu reduzieren.“ [Boban; Hinz: Index für Inklusion, 2003].
Vielfalt wird nicht als Problem, sondern als Chance wahrgenommen.
Besondere Herausforderungen eines inklusiven Bildungsansatzes
Dieser inklusive Ansatz stellt Schule und Unterricht vor besondere Herausforderungen:
So müssen Kulturen, Strukturen und Praktiken in Schulen so weiterentwickelt werden, dass sie besser auf die Vielfalt der SchülerInnen eingehen. Barrieren, die die Teilhabe aller Kinder am Lernen behindern, müssen abgebaut werden.
Lernprozesse müssen zunehmend individualisiert und Lernangebote, -methoden und -inhalte müssen stärker aufeinander abgestimmt werden. Auch die Funktion des Unterrichtenden muss sich verändern.
Gemeinsame Unterrichtsinhalte müssen so aufbereitet werden, dass alle SchülerInnen auf ihrem individuellen Lern- und Leistungsniveau daran teilhaben können.
Der inklusive pädagogische Ansatz ist somit an einer Schule nicht von heute auf morgen umzusetzen, sondern muss wachsen und sich entwickeln.
(Vgl. dazu: Boban; Hinz: Index für Inklusion, 2003 sowie Bundschuh; Heimlich; Krawitz: Wörterbuch Heilpädagogik 2007)
Gestaltung der Zusammenarbeit von Lehrkräften, Schulbegleitern und mobilen Diensten
- Förderschullehrkräfte
FÖLK sind zuständig für Kinder mit festgestellten Förderbedarfen in den Bereichen Sprache, Lernen und geistige Entwicklung. Jedes Kind erhält lt. Erlass ein bestimmtes Stundenkontingent zugeteilt z.B. 3 Förderlehrerstunden pro Woche für den Bereich Lernen. Es wird nach den Kriterien der Förderschule unterrichtet und bekommt durch die Förderschullehrkräfte Unterstützung im Unterricht. Förderschullehrkräfte beraten auch die Schülerinnen und Schüler, die Eltern und die anderen Lehrkräfte der Schule.
- Schulbegleitung
Schulbegleitungen können Kinder mit einem Förderbedarf im sozial emotionalen Bereich erhalten, die von seelischer Behinderung bedroht sind. Die Schulbegleitung wird von einem Träger beschäftigt und muss von den Erziehungsberechtigten beim Jugendamt beantragt werden. Sie muss eine pädagogische Ausbildung haben. Eingesetzt werden sie nur für ein bestimmtes Kind und sind auch nur für dieses Kind verantwortlich. Sie halten keinen Unterricht, können kleinere Aufgaben übernehmen aber nur für das betreffende zu betreuende Kind. Individuelle Absprachen können möglich sein.
- Mobiler Dienst
Kinder, die vom mobilen Dienst betreut werden, werden zielgleich unterrichtet. Im mobilen Dienst arbeiten Förderschullehrkräfte für die Bereiche Sehen, Hören und körperlich-motorische Entwicklung. Sie beraten die Lehrkräfte, in der Regel die Klassenlehrer, schreiben Gutachten und bieten Hilfen für die Schule bei der Durchsetzung von Kostenübernahmen, die dem Schulträger entstehen können. Die Kollegen des mobilen Dienstes bringen Fachkenntnisse für die Beeinträchtigungen der Kinder mit und unterstützen bei Elterngesprächen und Nachteilsausgleichen.
Gemeinsam bilden wir multiprofessionelle Teams, die im Sinne des Kindes die bestmöglichen Unterstützungsmöglichkeiten bieten.