An der Heinrich-Behnken-Schule kann der Hauptschulabschluss, der Realschulabschluss und der Erweiterte Sekundarabschluss I erworben werden.
Einen Abschluss erwirbt, wer die Voraussetzungen für den Erwerb erfüllt und in nicht mehr als einem Fach der Abschlussprüfung eine schlechtere Note als ,ausreichend’ erreicht.
- Jahrgang 9: Schriftliche Prüfung in Deutsch und Mathematik sowie eine mdl. Prüfung nach Wahl des Schülers (kein Sport).
- Jahrgang 10: Schriftliche Prüfung in Deutsch, Mathematik und Englisch sowie mdl. Prüfung in Englisch + ein Fach nach Wahl des Schülers (kein Sport)
Die Prüfungen finden immer im 2. Halbjahr eines Schuljahres statt.
langfristige Termine Das Kultusminsterium veröffentlicht die Prüfungstermine langfristig.
aktuelle Termine In unserem Terminkalender sind die aktuellen Prüfungstermine und Nachschreibtermine hinterlegt.
Nach Jahrgang 9
Sekundarabschluss I Hauptschulabschluss
Den Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss erwirbt, wer die Mindestanforderungen (Durchschnitt Note 4) in allen Pflichtfächern einschließlich Englisch und in den Wahlpflichtkursen erfüllt hat. Nicht ausreichende Leistungen in der zweiten oder dritten Fremdsprache bleiben unberücksichtigt.
Ausgleichsregel
- 1x 5 kein Ausgleich notwendig,
- Abschluss auch mit 2 x 5 möglich, wenn 2 x 3 vorhanden,
- Abschluss auch mit 3 x 5 möglich, wenn 2 x 3 vorhanden und
- Abschluss mit 1 x 6 möglich, wenn 1 x 2 oder 2 x 3 in Ausgleichsfächern vorliegen, wobei mangelhafte Leistungen in einem weiteren Fach keines Ausgleichs bedürfen.
1 x 4 in einem E-Kurs kann als Ausgleich für 1 x 5 im G-Kurs oder anderen Fächern dienen.
Förderschulabschluss
Den Förderschulabschluss erwirbt, wer die Mindestanforderungen (Durchschnitt Note 4) in allen Pflichtfächern einschließlich Englisch und in den Wahlpflichtkursen erfüllt hat.
Ausgleichsregel
- 1x 5 kein Ausgleich notwendig,
- Abschluss auch mit 2 x 5 möglich, wenn 2 x 3 vorhanden,
- Abschluss auch mit 3 x 5 möglich, wenn 2 x 3 vorhanden und
- Abschluss mit 1 x 6 möglich, wenn 1 x 2 oder 2 x 3 in Ausgleichsfächern vorliegen, wobei mangelhafte Leistungen in einem weiteren Fach keines Ausgleichs bedürfen.
Nach Jahrgang 10
Sekundarabschluss I Hauptschulabschluss
Den Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss erwirbt, wer die Mindestanforderungen (Durchschnitt Note 4) in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen erfüllt hat. Nicht ausreichende Leistungen in der zweiten und dritten Fremdsprache bleiben unberücksichtigt.
Ausgleichsregel
- 1x 5 kein Ausgleich notwendig,
- Abschluss auch mit 2 x 5 möglich, wenn 2 x 3 vorhanden,
- Abschluss auch mit 3 x 5 möglich, wenn 2 x 3 vorhanden und
- Abschluss mit 1 x 6 möglich, wenn 1 x 2 oder 2 x 3 in Ausgleichsfächern vorliegen, wobei mangelhafte Leistungen in einem weiteren Fach keines Ausgleichs bedürfen.
Sekundarabschluss I Realschulabschluss
Den Sekundarabschluss I erwirbt, wer folgenden Bedingungen erfüllt:
- Ausreichende Leistungen (Note 4) in zwei E-Kursen,
- befriedigende Leistungen (Note 3) in zwei G-Kursen,
- befriedigende Leistungen (Note 3) in zwei weiteren beliebigen Fächern ohne Fachleistungsdifferenzierung und im Durchschnitt ausreichende Leistungen in allen übrigen Pflichtfächern.
Das bedeutet:
2 x 4 in zwei E-Kursen
2 x 3 in zwei G-Kursen und
2 x 3 in Fächern ohne Kursstufung
Durchschnitt 4,0 in allen übrigen Fächern
Ausgleichsregel
- 1x 5 kein Ausgleich notwendig,
- Abschluss auch mit 2 x 5 möglich, wenn 2 x 3 vorhanden und
- Abschluss mit 1 x 6 möglich, wenn 1 x 2 oder 2 x 3 in Ausgleichsfächern vorliegen, wobei mangelhafte Leistungen in einem weiteren Fach keines Ausgleichs bedürfen.
Erweiterte Sekundarabschluss I
Den Erweiterten Sekundarabschluss I erwirbt, wer folgenden Bedingungen erfüllt:
- befriedigende Leistungen in drei E-Kursen,
- ausreichende Leistung in einem weiteren E-Kurs oder gute Leistungen in einem G-Kurs und
- befriedigende Leistungen in zwei weiteren beliebigen Fächern ohne Fachleistungsdifferenzierung und
- im Durchschnitt befriedigende Leistungen in allen übrigen Pflichtfächern. (Bis zu zwei sehr gute und gute Leistungen aus den E-Kursen dürfen mit eingerechnet werden.)
Das bedeutet:
3 x 3 in drei E-Kursen
1 x 4 in einem weiteren E-Kurs oder 1 x 2 in einem G-Kurs und
Durchschnitt 3,0 in allen übrigen Fächern ohne Kursstufung
Ausgleichsregel
- 1x 5 kein Ausgleich notwendig,
- Abschluss auch mit 2 x 5 möglich, wenn 2 x 3 vorhanden und
- Abschluss mit 1 x 6 möglich, wenn 1 x 2 oder 2 x 3 in Ausgleichsfächern vorliegen, wobei mangelhafte Leistungen in einem weiteren Fach keines Ausgleichs bedürfen.
Ausgleichsregel und Anwendung
Für die Abschlüsse an der Oberschule sind bei der Bildung des Durchschnittswertes die Noten in E-Kursen durch die um eine Notenstufe bessere Note zu ersetzen.
Ausgleichsfächer dürfen nur um eine Stunde geringer unterrichtet werden, als das auszugleichende Fach.
Bsp.: Deutsch 4stündig kann nicht mit Sport 2stündig ausgeglichen werden.
Deutsch, Englisch und Mathematik können daher grundsätzlich nicht durch andere Fächer ausgeglichen werden (auch die Profile nicht - Ausnahme: Französisch).
Ob die Zeugniskonferenz von der Ausgleichsregel Gebrauch macht, steht in ihrer pflichtgemäßen Beurteilung.
Die Entscheidung richtet sich danach, ob die Zuerkennung der jeweiligen Berechtigung nach dem allgemeinen Leistungsbild der Schülerin oder des Schülers gerechtfertigt erscheint.
In der Beurteilung sind die unter pädagogischen und fachlichen Gesichtspunkten wesentlichen Umstände des Einzelfalls einzubeziehen.
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